Darf man den Kanzler „Lügenfritz“ nennen? Anwalt provoziert Grundsatzstreit
Ein Anwalt provoziert mit der Frage, ob man den Kanzler als „Lügenfritz“ titulieren darf, einen Grundsatzstreit. Der Fall dreht sich um die Grenzen der Meinungsfreiheit im Umgang mit Spitzenpolitikern. Gerichte müssen nun klären, wo Beleidigung endet und zulässige Kritik beginnt. Der Streit sorgt bereits für hitzige Debatten in Politik und Justiz. Ein Urteil könnte die Regeln für öffentliche Äußerungen über Amtsträger nachhaltig verändern.
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