OLG MĂĽnchen: 16 Monate Haft fĂĽr Telefonat mit Fremdem
Das OLG München verurteilte einen Angeklagten zu 16 Monaten Haft, weil er mit einem Fremden telefoniert hatte. Das Urteil sorgt für Überraschung, da ein einfaches Gespräch eine so hohe Strafe nach sich zieht. Bisher sind die genauen Umstände und der Straftatbestand nicht öffentlich bekannt. Betroffene und Beobachter fragen sich, ob die Strafe verhältnismäßig ist. Das Gericht begründete die Entscheidung mit den konkreten Umständen des Falls. Die Öffentlichkeit diskutiert nun über mögliche Auswirkungen auf ähnliche Verfahren.
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